OECD Watch über die „OECD Due Diligence Guidance“

Due Dilligence ist der internationale Begriff für das was wir Sorgfaltspflicht nennen und was von der UN, der OECD und zunehmend auch von Landesregierungen eingefordert wird von Unternehmen: Das Analysieren und Gegensteuern wo menschenrechtliche Risiken bestehen entlang der Lieferkette der Firmenoperationen und ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Die OECD hat nun eine Klarstellung veröffentlicht, was genau darunter zu verstehen ist und dabei insbesondere typische Missverständnisse und Vereinfachungen ausgeräumt. Interessanter als dieses Werk ist aber der Kommentar der NGOs OECD Watch und Amnesty International, und zum Lesen empfehlen wir hier den schön kurzen und prägnanten Kommentar zu diesem Kommentar „Launch of the OECD Due Diligence Guidance on Responsible Business Conduct – OECD Watch Contribution“.

Wir lernen dort: Es geht um Risiken für Menschen, nicht für das Business. Und es geht um das proaktive Verhindern von Menschenrechtsverletzungen, nicht um eine Recherche, ob je etwas passiert sei und maximal ein Wiedergutmachen danach. Man muss also aktiv werden, wenn es nur wahrscheinlich ist. Das geht nur, wenn man die Betroffenen vor Ort konsultiert. Das sollte man gemeinsam in Initiativen unternehmen, bei denen eine reine Mitgliedschaft einer Sorgfaltspflicht aber nicht genügt. Es geht nämlich letztendlich immer um die eigene Verantwortung. Ein Nachweis, dass man ihr nachkommt, wird zudem nicht ohne die Veröffentlichung von vielleicht Unternehmenssensiblen Daten und Informationen gehen können. Das alles: eine wichtige Klarstellung.

Link: https://mneguidelines.oecd.org/OECDWatch-Due-Diligence-Guidance-Contribution-2018.pdf